AGB

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Vertragsschluss

1.1 Parteien

Die INERGIA GmbH, ansässig in Pfaffenhäule 58, 78224 Singen, Deutschland, ist Vertragspartner für alle abgeschlossenen Kaufverträge. INERGIA und www.inergia.de sind eingetragene Marken der INERGIA GmbH.

1.2 Vertragsschluss

Der Kaufvertrag wird erst rechtsverbindlich, wenn das von der anderen Partei unterzeichnete Angebot an INERGIA zurückgesendet wird und INERGIA das Angebot technisch und qualitativ geprüft hat, um festzustellen, ob das Solarstromsystem wie im Angebot beschrieben errichtet werden kann. Die technische und qualitative Überprüfung wird von spezialisierten und entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern von INERGIA durchgeführt. Wenn INERGIA zu dem Ergebnis gelangt, dass das Solarstromsystem wie im Angebot beschrieben errichtet werden kann, wird der Vertrag automatisch rechtsverbindlich. INERGIA wird das Ergebnis der Prüfung dem Kunden innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Angebots mitteilen. Wenn INERGIA jedoch zu dem Ergebnis kommt, dass das Solarstromsystem nicht wie im Angebot beschrieben errichtet werden kann, kommt der Vertrag nicht zustande. In diesem Fall wird INERGIA den Kunden kontaktieren und ihm gegebenenfalls ein neues Angebot unterbreiten.

Falls der Kunde eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, ist der Vertrag auch unter der Bedingung abgeschlossen, dass die Förderung genehmigt wird. Der Kunde muss INERGIA im Voraus darüber informieren, dass er eine Förderung beantragen möchte, und bestätigen, dass er das Solarstromsystem ohne Förderung nicht kaufen möchte.

1.3 Berechtigung

Der Kunde erklärt verbindlich, dass er der alleinige Eigentümer des Hauses ist, auf/in dem das Solarstromsystem installiert werden soll, oder anderweitig berechtigt ist, das System zu installieren.

Vertragsgegenstand

2.1 Leistungsumfang

INERGIA verpflichtet sich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags, insbesondere Abschnitt 3, ein Solarstromsystem zu liefern und zu verkaufen.

2.2 Installation und Inbetriebnahme

Zusätzlich wird INERGIA gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags, insbesondere Abschnitten 4 und 5, das Solarstromsystem beim Kunden installieren und in Betrieb nehmen.

2.3 Beauftragung von Dritten

INERGIA ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB mit der Erfüllung der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen zu beauftragen, sofern sichergestellt ist, dass die Leistungen durch Fachpersonal sach- und fachgerecht durchgeführt werden.

2.4 Nebenleistung

Die durchzuführende Installation und Inbetriebnahme des Solarstromsystems ist eine Nebenleistung zum Kaufvertrag des Solarstromsystems (Kauf mit Montageverpflichtung).

2.5 Unterstützung bei Formalitäten

INERGIA wird den Kunden auch bei allen Formalitäten im Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags unterstützen. Die Übernahme der Anlagenbetreiberpflichten durch INERGIA ist jedoch nicht Gegenstand dieses Vertrags

2.6 Zahlungspflicht

Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis gemäß Abschnitt 7 dieses Vertrags zu zahlen.